Jeder, dessen Belange durch die Errichtung der 6 Windkraftanlagen berührt werden, konnte bis spätestens zum 27.05.2024 schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in
Daun Einwendungen vorbringen.
Anzeige zur 4. Offenlage in den Gemarkungen Mannebach und Retterath/Kolverath
Projektstatus:Die Firma PROKON hat die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen / Windenergieanlagen
(WEA) mit 200 Meter Gesamthöhe in der Gemarkung Mannebach beantragt. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für Mai 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben liegt ein Zielabweichungsbescheid der
SGD Nord vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Die Antragsunterlagen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz wurden am 08.06.2020 erstmalig von Prokon eingereicht.Auf Grund von mehreren durch die Wählergruppe
Sturm im Wald bemängelten Bekanntmachungsfehlern in den öffentlichen Bekanntmachungen vom 03.12.2020, 30.06.2023 und 11.08.2023 erfolgte bis zum 27.05.2024 die 4. Offenlage.
Gesundheit:Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden
Gemeinden. Reimerath 1.000 Meter, Hünerbach 1.100 Meter und Mannebach 1.200 Meter
Landschaftsschutz:Waldgebiet mit teilweise hoher bis sehr hoher
kulturhistorischer Bedeutung. Der Windpark liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet Kelberg und im 10 km Umkreis zu den Kulturdenkmälern Nürburg und Burgruine und Pfarrkirche
St. Matthias in Ulmen.
Naturschutz: Für die WEA, Kranstellflächen, Kabeltrassen und Zuwegungen werden laut Antragsunterlagen
86.302 m² Wald gerodet und dauerhaft versiegelt. Der Windpark liegt komplett im UNESCO Global Natur- und Geopark Vulkaneifel!
Artenschutz: Alle 6 WEA liegen im 1 km Schutzradius von einem Kolkraben, im 1,5 km Schutzradius von min.
2 Rotmilan Horsten und vermutlich im 3 km Schutzradius von einem Schwarzstorch Horst. In 2012 wurde mitten im geplanten Windpark ein Schwarzstorch Horst im Rahmen von Forstarbeiten
freigestellt, der seitdem nicht mehr genutzt worden ist. Der neue Horst wurde noch nicht entdeckt, befindet sich jedoch aufgrund von mehreren Sichtungen im näheren Umfeld. Die
Schutzabstände wurden mit sogenannten Funktionsraumanalysen durch Gutachten der Projektierer stark beschnitten.
Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche
Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesem Standort nicht erreicht! In den Antragsunterlagen findet man keine Aussage zur
Windhöffigkeit und somit zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
Bürgerbeteiligung: Am 03.06.2022 stand das Thema Informationen zum laufenden Genehmigungsverfahren
Windkraft auf der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung in Mannebach. Prokon hatte den Gemeinderat und zwei VG-Ratsmitglieder der Wählergruppe Sturm im Wald über den
aktuellen Stand des Verfahrens informiert. Eine detaillierte Informationsveranstaltung oder eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid ist nicht geplant.