Projektstatus:Das Raumordnungsverfahren für 5
Windkraftanlagen/Windenergieanlagen (WEA) mit 244 Meter Gesamthöhe wurde mit positiver Gesamtbeurteilung abgeschlossen und der Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz am
04.08.2022 bei der Kreisverwaltung Ahrweiler gestellt. Mit Schreiben vom 20.10.2022 hat die Kreisverwaltung Ahrweiler die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau und Kelberg am Verfahren auf
Neugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 5 WEA in der Gemarkung Reifferscheid nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz beteiligt. In einem ersten Schritt hat die Kreisverwaltung um
Bestätigung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen gebeten. Nach Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen wird eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens
erfolgen.
Raumordnung: Raumordnerisches Prüfverfahren gemeinsam mit Bauler und Pomster (Struth) bei der SGD Nord im
März 2020 abgeschlossen. Verschiebung von Standorten erforderlich (120-jährige Laubwaldbestände –Ziel Z 163d LEP IV)
Immissionsschutz: Im November 2019 Unterrichtung des Projektierers über notwendige Unterlagen und
Untersuchungstiefe (u.a. naturschutzfachlich). Der Antrag wurde am 04.08.2022 bei der Kreisverwaltung Ahrweiler gestellt. Die Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit dauert an, Unterlagen wurden
nachgefordert und Standorte sollen noch verschoben werden. Mit Schreiben vom 20.10.2022 hat die Kreisverwaltung Ahrweiler die VG Adenau und Kelberg am Verfahren beteiligt.
Gesundheit: Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden. Reifferscheid 1.000 Meter,
Rodder 1.200 Meter und Fuchshofen 1.300 Meter.
Landschaftsschutz:Der
Windpark liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel und im 10 km Umkreis zum Kulturdenkmal Nürburg.
Naturschutz: Laut Antragsunterlagen müssen für die 5 WEA Standort-Flächen, Kranstell-/Ausleger-Flächen,
Arbeits-/Lager-/Montage-Flächen, Kabeltrassen und Zuwegungen min. 25.233 m² Wald gerodet werden.
Artenschutz: Der Windpark liegt komplett im Vogelschutzgebiet Ahrgebirge. Die 5 WEA liegen im 1,5 km Schutzradius von min. einem
Rotmilan Horst und im 3 km Schutzradius von min. einem Schwarzstorch Horst.
Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche
Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen für 2 WEA nicht erreicht!
Bürgerbeteiligung: Nach den uns vorliegenden Informationen hat zu dem aktuellen Zulassungsverfahren weder
eine detaillierte Informationsveranstaltung noch eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid stattgefunden.