-
Projektstatus: Das Zielabweichungsverfahren
wurde positiv abgeschlossen und das Raumordnungsverfahren (ROV) wurde für 2 Windkraftanlagen/Windenergieanlagen (WEA) mit 217 Meter Gesamthöhe beantragt. Der Genehmigungsantrag ist bei
der Kreisverwaltung im September 2023 eingegangen. Für die geplanten Windenergieanlagen wurde im März 2021 ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit Ende Juli 2023 abgeschlossen. Der Raumordnungsbescheid befindet sich derzeit in der Bearbeitung durch die
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Gemäß Abstimmung mit der Kreisverwaltung Ahrweiler am 17.07.2023 ersetzt der Raumordnungsbescheid die Landesplanerische Stellungnahme. Im Mai 2022
wurde zudem ein Zielabweichungsverfahren zur Zulassung einer Abweichung von dem Ziel Z 49 des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald beantragt. Die Zielabweichung wurde mit dem
Zielabweichungsbescheid vom 07.11.2022 zugelassen. Der Verbandsgemeinderat Adenau hatte am 26.09.2023 beschlossen, den Geltungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das
Gebiet der Ortsgemeinde Nürburg zu erweitern. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung der Darstellung einer Waldfläche sowie einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Nürburgring“ in
eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Energiepark Nürburgring“. Die Durchführung des Änderungsverfahrens erfolgt im Parallelverfahren mit der verbindlichen Bauleitplanung der
Ortsgemeinde Nürburg.
Projektstatus laut Kreisverwaltung Ahrweiler:
-
Raumordnung: Die Ortsgemeinde Nürburg hat im Oktober 2018 einen Antrag auf Durchführung einer
vereinfachten raumordnerischen Prüfung bei der SGD Nord eingereicht. Nach Vorlage von ergänzenden Unterlagen wurde das Raumordnungsverfahren im März 2021 eingeleitet jedoch im Januar
2022 wieder ausgesetzt. Das Verfahren wurde für die Dauer der Durchführung des Zielabweichungsverfahrens unterbrochen. Das Zielabweichungsverfahren wurde im November 2022 positiv
abgeschlossen.
-
Immissionsschutz: Vorstellung des Projekts im April 2019. Der Genehmigungsantrag ist bei der
Kreisverwaltung im September 2023 eingegangen.
-
Gesundheit: Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden. Nürburg 1.100 Meter, Quiddelbach 1.300
Meter und Müllenbach 1.500 Meter.
-
Landschaftsschutz: Der Windpark liegt komplett im
Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel und im 10 km Umkreis zum Kulturdenkmal Nürburg. Die Anlagen würden den Ort Nürburg mit 255,8 Meter und den Bergfried der Nürburg (696,5 Meter
ü. NN) noch mit 98,3 Meter überragen.
-
Naturschutz: Für beide WEA, Kranstellflächen, Kabeltrassen und Zuwegungen müssen min. 20.000 m²
Wald gerodet werden.
-
Artenschutz: Die 2 WEA liegen im 1,5 km Schutzradius von min. einem Rotmilan Horst und im 3 km
Schutzradius von min. einem Schwarzstorch Horst.
-
Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche
Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesem Standort nicht erreicht!
-
Bürgerbeteiligung: Nach den uns vorliegenden Informationen hat zu dem aktuellen Zulassungsverfahren weder
eine detaillierte Informationsveranstaltung noch eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid stattgefunden.