Am Beispiel vom Windpark Kürrenberg wollen wir dieser Frage auf den Grund gehen. Laut der Internetseite von DunoAir haben seit Mitte 2015 fünf 200 Meter hohe Windenergieanlagen (WEA) der 3 MW-Klasse den Betrieb aufgenommen. Nach der dort aufgestellten Prognose sollen jährlich 37,84 Mio. Kilowattstunden (KWh) produziert und damit 9.700 3 Personen Haushalte mit Strom versorgt werden (Orange Linie in der Grafik). Hier kann man auch die Leistung und die Verfügbarkeit des Windparks Kürrenberg jederzeit online abrufen.
Wir haben das Jahr 2018 ausgewertet und festgestellt, dass tatsächlich nur 27,25 Mio. KWh Strom produziert wurden, also 28 % weniger als von DunoAir prognostiziert. In Summe standen die WEA in Kürrenberg während 1.643 Stunden und somit an 68 Tagen und 11 Stunden still und produzierten keinen Strom. Bei der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit kommt man nur auf einen Wert von 5,8 m/s. Nach dem Landes-Entwicklungs-Programm (LEP IV) sind nur Standorte mit einer erforderlichen Windgeschwindigkeit von 6,2 - 6,4 m/s für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ geeignet! Schon aufgrund der zu geringen Windgeschwindigkeit hätte der Landkreis Mayen-Koblenz den Windpark Kürrenberg nie genehmigen dürfen.
Nur an 92 Tagen wird tatsächlich Strom für 9.700 3-Personen Haushalte erzeugt. An 195 Tagen können noch nicht einmal 5.000 Haushalte und an 60 Tagen keine 1.000 Haushalte mit Strom versorgt werden (Blaue Linie in der Grafik). Wir von der Wählergruppe Sturm im Wald e.V. werden immer wieder gefragt, wo denn der Strom herkommen soll. Jetzt stellen wir mal die Frage: Wo kommt der Strom an 195 Tagen für über 5.000 Haushalte und an 60 Tagen für mehr als 8.700 Haushalte her, wenn der Windpark Kürrenberg nicht den vom Betreiber DunoAir prognostizierten Strom liefert?
WEA werden zur Säule der Energiewende erklärt, obwohl die Produktion aus Windstrom regelmäßig zusammenbricht und WEA daher zwingend auf die Vorhaltung von praktisch 100 % regelbarer Ersatzkapazität angewiesen sind. Durch den Zubau von Windkraft-Kapazitäten werden konventionelle Kraftwerke also keineswegs entbehrlich. Im Gegenteil, in dem Maße wie der Ausbau der unbeständigen erneuerbaren Energie zusätzliche Regelenergie erforderlich macht, müssen nun sogar neue Kraftwerke gebaut werden. Windkraft ist nicht grundlastfähig und bietet keinerlei Gewähr für die notwendige Versorgungssicherheit!
Es wird technisch immer schwieriger, diese Schwankungen zu beherrschen. Die Kosten ihres Ausgleichs lagen 2017 und 2018 zwischen 1,1 und 1,3 Mrd. € („Redispatching-Kosten“). Bei Starkwind kann der Strom nicht im Land genutzt werden, er wird gegen „Negativpreis“ im Ausland entsorgt. Allein für diese Position beliefen sich die Ausgaben in 2018 auf 460 Mio. €. Per EEG wurde dieser Strom in 2018 zusätzlich mit 410 Mio. € vergütet. Diese Kosten und die an die Windkraftbetreiber zusätzlich zu zahlenden Vergütungen, müssen im Rahmen der EEG Umlage in voller Höhe von den Verbrauchern über die Stromrechnung gezahlt werden.
Rolf Schuster analysiert fortlaufend die Entwicklungen an der Strombörse, bei den Netzbetreibern, der Bundesnetzagentur und bei DENA. Hier die Analyse zu den Auswirkungen diverser Sturmtiefs im Monat Februar 2020, die im Spiegel am 24.02.2020 veröffentlicht worden ist:
"Sturm „Yulia“ bläst Windstrom zu neuem Rekord. Nach Sturmtief „Sabine“ bricht nun „Yulia“ den Rekord: Am Wochenende war so viel Windstrom im Netz wie nie zuvor."
Die Kehrseite des „Rekords“: Der volkswirtschaftliche Verlust betrug von Januar 2020 – 17. Mai 2020 insgesamt 1.153.713.386 € (eine Milliarde, 153 Millionen, 713 Tausenddreihundertsechsundachtzig Euro!)
Eine vor wenigen Tagen veröffentlichte Studie des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung zeigt auf, wie unerwartet dicht der Gebäudebestand in Deutschland ist. Die Herausforderung besteht nun darin, den Flächenverbrauch, u.a. durch den Ausbau von WEA und Freiflächen-Photovoltaikanlagen, massiv einzudämmen.
„Unsere Ergebnisse machen deutlich, wie dringlich es ist, in Deutschland mehr für den Flächenschutz und auch für die Entsiegelung von Böden zu unternehmen“ Studienleiter Martin Böhnisch
Hieraus erwächst gleichsam die Chance, neuen Entwicklungen im Bereich der Solartechnik auf ökologisch wenig bedenkliche Weise „substantiell Raum“ zu geben. Grundsätzlich unterliegt die Photovoltaik zwar den gleichen Restriktionen wie die Windkraft. Soweit der Fokus auf bestehende Gebäude gelegt wird, sind die Akzeptanzprobleme jedoch ungleich geringer. Zudem ist das Potential der Solarenergie bei weitem höher, wie aktuelle Forschungen zu Anordnung von C-Nanoröhrchen zeigen. Außerdem ist die solarthermische Nutzung von Dächern ausbaufähig. Wir regen daher an, parallel zur baurechtlichen Entprivilegierung der Windkraft, die Solarenergie gebäuderechtlich bzw. städtebaulich zu privilegieren und die jährlich zweistelligen Milliardenbeträge (!) für die Subventionierung der Windkraftindustrie technologieoffen in die Energieforschung zu investieren!
Weitere Informationen zu DunoAir:
DunoAir ist ein Unternehmen mit Sitz in Oosterbeek (NL) sowie Zweigstellen in Trier und Rees.
Weitere Windparks in deren Planung sind in der Eifel der Windpark Wiesemscheid mit 3 bis zu 240 Meter hohen WEA und der Windpark Nachtsheim-Luxem mit 8 bis zu 229 Meter hohen WEA. Auch hier wird laut Windatlas RLP die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit von 6,2 - 6,4 m/s in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen für beide Windparks nicht erreicht! Da die Standorte der WEA zudem im Wald geplant sind, kann für ein Waldgebiet mit einer Baumhöhe von 30 m davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Windgeschwindigkeit noch um ca. 0,2 - 0,3 m/s niedriger ausfällt. Damit nicht wieder wie in Kürrenberg ein unwirtschaftlicher Windpark genehmigt wird, ist die Genehmigungserteilung zum Bau von Windkraftanlagen an eine gesetzlich vorgeschriebene, standardisierte Windmessung in Nabenhöhe über 1 Jahr zu knüpfen!
Ein weiteres Projekt von DunoAir in der Eifel ist der inzwischen aus der Presse bekannte Windpark Dahlem IV. Ende Dezember 2016 wurde von der Kreisverwaltung Euskirchen die Genehmigung zum Bau des Windparks erteilt. Alle fünf Fundamente wurden erstellt und für drei Anlagen die Türme errichtet. Jedoch kassierte 2017 das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung des Kreises Euskirchen wegen mangelhafter, naturfachlicher Gutachten in den Genehmigungsunterlagen ein. Das daraufhin von DunoAir angerufene Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung. DunoAir hat nach dem gerichtlich verfügten Baustopp Ende Dezember 2018 einen neuen Bauantrag für fünf WEA an gleicher Stelle gestellt. Die Naturschutzinitiative (NI) und der Naturschutzbund Euskirchen (NABU) halten den Windpark Dahlem IV auch unter den Aspekten des erneuten Genehmigungsantrages für nicht genehmigungsfähig. Die Naturschutzverbände kritisieren fehlerhafte Artenschutzprüfungen zu den gefährdeten Arten Rotmilan, Schwarzstorch, der Wildkatze und den Fledermäusen und würden eine erneute Genehmigung durch den Kreis Euskirchen auch nicht klaglos hinnehmen. Link zum Artikel auf eifelon.de.
„Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was sie eigentlich bewahren will: Die Natur“
Reinhold Messner