Wurde mit den Rodungsarbeiten für den Bau der Zuwegung zu den 3 Windenergieanlagen (WEA) Luxem01-03 im Hochwald zwischen Nachtsheim und Luxem ohne Zustimmung des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) begonnen? Hat die Gemeinde Luxem hier in vorauseilendem Gehorsam Fakten geschaffen? Die Fotos sprechen für sich.
Die WEAs liegen im erweiterten Schutzbereich (5 km Radius) der Erdbebenmessstation im stillgelegten Besucherbergwerk Grube Bendisberg bei Langenfeld, die die wichtigste Station zur Registrierung von Erdbeben im Bereich der Ochtendunger Störung, des Neuwieder Beckens und des Laacher See Vulkans darstellt.
Die Erdbebenstation Bendisberg besitzt innerhalb des Landeserdbebendienstes RP eine besondere Bedeutung aufgrund ihrer einzigartigen Lage mit einem sehr geringen Rauschpegel, ihrer technischen Ausstattung und strategischen Lage zur Überwachung magmatischer Prozesse in der Osteifel.
Die Einrichtung in einem stillgelegten Bergwerk bietet von äußeren Einflüssen (Lärm, Erschütterungen und Wetter) gut geschützte Messbedingungen, die in der näheren Umgebung alternativlos sind. Deshalb ist diese Erdbebenstation in den letzten Jahren mit besonders empfindlichen Instrumenten und damit kostenintensiv ausgestattet worden.
Damit ist die Erdbebenstation Bendisberg eine der wichtigsten Messstationen in Rheinland-Pfalz zur Erfassung der "deep low-frequency events" (DLF, d.h. ungewöhnlich tiefe und tieffrequente Erdbeben, die auf magmatische Prozesse deuten) unter dem Laacher See Vulkan. Die Erdbebenstation Bendisberg kann die damit verbundene einzigartige Seismizität im Erdmantel unter Mitteleuropa besonders detailreich aufzeichnen. Aufgrund der besonderen Bedeutung für die Erdbebendetektion und damit verbunden für das vom MWVLW initiierte Projekt „Überwachung des Eifelvulkanismus" ist hier besondere Rücksicht bzgl. der Erdbebenregistrierungen erforderlich. Dies betrifft die Gefährdungsabschätzung für die gesamte Region und deswegen muss prinzipiell auch die Vergleichbarkeit mit früheren Registrierungen von DLF-Beben erhalten bleiben.
Durch die Errichtung von insgesamt 8 WEA in einer Entfernung ab 3.733 m ist mit einer Beeinträchtigung der Erdbebenstation Bendisberg zu rechnen (vgl. Gutachten von Prof. Ritter, KIT, für Erdbebendienst in Nordrhein-Westfalen, online: www.gd.nrw.de).
Gegen die 3 südlich geplanten WEAs, die außerhalb des 5 km-Radius der Erdbebenmessstation liegen, besteht seitens des LGB kein Einwand. Die 5 nördlichen der geplanten 8 WEAs (nordöstlich Nachtsheim) liegen jedoch im erweiterten Schutzbereich (5 km Radius) der Erdbebenmessstation Bendisberg, die derzeit die geringste Bodenunruhe innerhalb des Messnetzes des Landeserdbebendienstes Rheinland-Pfalz aufweist. Die Erdbebenmessstation darf durch den Betrieb von WEAs nicht so wesentlich beeinträchtigt werden, dass sie ihre Funktion nicht mehr hinreichend erfüllen kann.
In Abständen unter etwa 5 km zu WEAs treten relevante Störbeiträge auf. Es handelt sich dabei um induzierte Frequenzen beim Vielfachen des Flügelharmonischen (ca. 1,8 und 3 bis 4 Hz), die Stärke der Amplitude korreliert dabei mit den Windstärken. Es ist keine Methode bekannt, die eine zuverlässige nachträgliche Entfernung der Störsignale ermöglicht. Dabei ist die Wirkungskette WEA - Erdbebenstation zu betrachten.
Da die 5 nördlichen WEAs zu einer deutlichen Verminderung der Detektionsfähigkeit der schwachen Erdbeben an der Ochtendunger Störung führen können, die wiederum als Grundlage für die Gefährdungsabschätzung der Maximalamplitude dienen, war dieser geringe Abstand der WEAs aus fachlicher Sicht nicht akzeptabel. Das gleiche gilt für die inzwischen nachgewiesenen "vulkanogenen Beben" der Osteifel.
Vielen Dank an Peter Wohlleben für seine klaren Worte zum Thema Windkraft im Wald und dass wir seine Videos auf unserer Internetseite verlinken dürfen. Weitere Videos von Peter Wohlleben zu dem Thema gibt es unter Downloads.
Für uns als Naturschützer ist es hierbei von allergrößter Bedeutung , dass die neuen Formen der Energieerzeugung die natürlichen und kulturellen Eigenarten unserer Landschaften, die Böden und das Grundwasser, sowie die Lebensräume von Pflanzen und Tieren nicht beeinträchtigen oder gefährden.
[Johannes Bradtka Vorsitzender VLAB]